Facebook Gemeinschaftsstandards

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Die Facebook Gemeinschaftsstandards

Mit den Facebook Gemeinschaftsstandards soll eine sichere Kommunikation erreicht werden und einem Missbrauch von Facebook vorgebeugt werden. Für Facebook hat die Meinungsfreiheit auf der Plattform höchste Priorität. Das Unternehmen Facebook Inc. behält sich jedoch vor, die Meinungsfreiheit zu Gunsten der Authentizität der geteilten Inhalte, der Sicherheit der Nutzer*innen, des Schutzes der persönlichen Privatsphäre und der Menschenwürde zu beschneiden. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Einleitung, Zugriff 15.04.2021) Zur Konkretisierung seiner Gemeinschaftsstandards veröffentlicht Facebook laufend aktuelle Richtlinien in englischer Sprache. (Facebook Community Standards: Recent Updates, Zugriff 15.04.2021)

An der Erstellung und Aktualisierung der Gemeinschaftsstandards beteiligt Facebook externe Expert*innen, etwa aus den Bereichen Technologie, öffentliche Sicherheit und Menschenrechte. Zunehmend bemüht sich die Plattform, auch die Nutzer*innen einzubinden und die Beteiligungsprozesse transparenter zu gestalten. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Zusätzliche Informationen. Beteiligung von Stakeholdern, Zugriff 15.04.2021)

Die Facebook Gemeinschaftsstandards umfassen die Bereiche „Gewalt und kriminelles Verhalten“, „Sicherheit“, „anstößige Inhalte“, „Integrität und Authentizität“ und „Wahrung des geistigen Eigentums“. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Einleitung, Zugriff 15.04.2021)

Verbot von Gewalt und kriminellem Verhalten

Im Bereich „Gewalt und kriminelles Verhalten“ gelten als Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards

  • die Unterstützung schwerer Gewalttaten oder die Anstiftung dazu. Insbesondere möchte Facebook Organisationen oder Personen keine Präsenz bieten, die Terrorakte, Massenmorde oder organisierte Kriminalität betreiben bzw. befürworten.
  • die Organisation, die positive Darstellung oder die Unterstützung von Kriminalität aller Art und jeglicher Aktivitäten, mit denen Personen, Unternehmen oder Tieren Schaden zugefügt werden soll.
  • der Verkauf von Drogen, rezeptpflichtigen Medikamenten oder medizinischen Schutzmasken in der COVID-19-Pandemie.
  • der Verkauf, das Tauschen, Verschenken oder Weitergeben von Waffen und Munition unter Privatpersonen.
  • der Versuch, andere vorsätzlich zu täuschen oder sie anderweitig um Geld oder Eigentum zu betrügen. Aktivitäten dieser Art dürfen mit Hilfe der Facebook-Dienste ebenfalls nicht koordiniert oder gefördert werden. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Gewalt und kriminelles Verhalten, Zugriff 15.04.2021)

Gewährleistung der Sicherheit

Zu Gunsten der „Sicherheit“ der Nutzer*innen untersagt Facebook

  • die Verherrlichung von Suizid und Selbstverletzung in Texten, Filmen, Fotos, Illustrationen oder Memes, als „absichtliche und direkte Verletzung des eigenen Körpers“ inklusive von Selbstverstümmelung und Essstörungen.
  • die Identifikation und negative Darstellung der Opfer von Selbstmord(versuchen).
  • Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Freizügige Fotos von Kindern werden generell gelöscht, um einem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen.
  • Inhalte, die sexuelle Gewalt an Erwachsenen darstellen, androhen oder unterstützen.
  • das Teilen intimer Bilder ohne die Einwilligung der dargestellten Person oder sonstiger Bilder, die anderweitig gegen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verstoßen.
  • Mobbing und Belästigung von anderen Nutzer*innen, etwa durch Drohungen, die Veröffentlichung personenbezogener Informationen oder die unerwünschte Kontaktaufnahme, insbesondere wenn minderjährige Nutzer*innen betroffen sind.
  • jegliche Form von Inhalten, die Ausbeutung und Missbrauch von Menschen unterstützen und koordinieren, wie z.B. Menschenhandel als „kommerzieller und profitorientierter Freiheitsentzug“.
  • das Posten von vertraulichen Informationen Dritter, die körperliche oder finanzielle Schäden verursachen können, wie Finanz- und Meldedaten oder medizinische Informationen. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Sicherheit, Zugriff 15.04.2021)

Verbot von "anstößigen Inhalten"

Ebenso verstoßen „anstößige Inhalte“ gegen die Facebook Gemeinschaftsstandards. Dazu gehören

  • Hassrede, als direkter Angriff auf andere Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, nationalen Herkunft, Behinderung, Religion, Kaste, sexuellen Orientierung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder einer Erkrankung. Merkmale von Hassrede sind laut Facebook eine diffamierende oder menschenverachtende Sprache, Stereotypisierungen, Aussagen über vermeintliche Minderwertigkeit, verachtende und ablehnende Äußerungen, Beschimpfungen, Aufrufe zur Ausgrenzung oder Isolierung der betroffenen Personen.
  • Bilder mit jeglichen sexuellen Inhalten, da ein nicht-einvernehmliches Teilen oder der Missbrauch Minderjähriger nicht ausgeschlossen werden können.
  • die Förderung sexueller Begegnungen oder gewerblicher sexueller Dienstleistungen.
  • grausame und taktlose Inhalte, in denen z.B. die Opfer von schwerer körperlicher oder seelischer Gewalt verspottet werden. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Gewalt und kriminelles Verhalten, Zugriff 15.04.2021)

Integrität und Authenzität

Um ein vertrauensvolles Umfeld auf der Plattform zu schaffen und die Integrität und Authentizität der Kommunikation auf Facebook sicherzustellen, dürfen nur die richtigen Namen als Benutzername verwendet werden. Neben der Verwendung von Fake-Accounts untersagt Facebook außerdem

  • die Verbreitung von Spam, z.B. in Form der massenweise Versendung von kommerzieller Werbung.
  • Versuche, über Facebook an vertrauliche Informationen der Nutzer*innen zu gelangen oder sich unberechtigt Zugriff zu diesen zu verschaffen.
  • das Teilen manipulierter Medien.

Fake News werden von Facebook nicht als Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards entfernt. Denn laut Facebook gestaltet sich die Abgrenzung zu Satire und persönlicher Meinung schwierig. Daher wird die Verbreitung solcher Inhalte lediglich reduziert, indem sie weiter unten im Newsfeed erscheinen. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Integrität und Authentizität, Zugriff 16.04.2021)

Wahrung des geistigen Eigentums

Gegen die Facebook Gemeinschaftsstandards verstoßen alle Inhalte, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, wie z.B. das Urheberrecht in Sozialen Medien oder das Markenrecht. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Wahrung des geistigen Eigentums, Zugriff 15.04.2021)

Durchsetzung der Facebook Gemeinschaftsstandards

Meldung von mutmaßlichen Verstößen

Damit die Facebook Gemeinschaftsstandards durchgesetzt werden können, müssen die Nutzer*innen aus der Online-Community von Facebook vermeintliche Verstöße freiwillig melden. Gemeldet werden können einzelne Beiträge, Bilder, Kommentare oder Facebook Stories, aber auch ganze Profile, eine Facebook Fanpage oder Facebook Gruppen. Dafür kann bei einem Beitrag, einer Seite oder einem Kommentar auf die drei kleinen grauen Punkte oben rechts bzw. rechts an der Seite geklickt und der Link „Melden“ bzw. „Support erhalten oder melden“ ausgewählt werden. Ausführliche Informationen zum Melden von Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards und generelle Tipps zum Umgang mit unerwünschten Inhalten veröffentlicht Facebook in seinem Hilfebereich. (Facebook Hilfebereich: Etwas melden, Zugriff 16.04.2021)

Über den Link „Melden“ müssen meldende Nutzer*innen angeben, warum Inhalte, Seiten oder Gruppen ihrer Ansicht nach gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen, z.B. wegen Nacktheit, Gewalt, Belästigung, unzulässiger Verkäufe oder weil sie unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) fallen. Ein Verstoß gegen das NetzDG kommt in Frage, wenn möglicherweise strafrechtliche Tatbestände, wie Hassrede, Beleidigung/üble Nachrede, die Unterstützung von Straftaten oder Gewaltdarstellungen vorliegen. (Facebook Hilfebereich: Wie melde ich Inhalte, die meiner Ansicht nach dem NetzDG unterliegen, Zugriff 16.04.2021)

Abwägungen bei der Prüfung von Verstößen

Werden Inhalte gemeldet, prüft Facebook die Einhaltung seiner Gemeinschaftsstandards auf Basis seiner aktuellen Richtlinien. Ob Beiträge Gewalt unterstützen, beurteilt die Plattform beispielsweise anhand der verwendeten Sprache und des Kontextes, um „lockere Aussagen von Inhalten zu unterscheiden, die eine glaubhafte Bedrohung der öffentlichen oder persönlichen Sicherheit darstellen“. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Gewalt und kriminelles Verhalten, Zugriff 15.04.2021) Dabei berücksichtigt Facebook u.a. regionale und landesspezifische sprachliche Eigenheiten und Bedeutungen. Ggf. kann eine Durchsetzung der Standards im Einzelfall nur erfolgen, wenn die Plattform zusätzliche Hintergrundinformationen und genaue Kenntnis des Kontextes hat, in dem ein Inhalt veröffentlicht wurde.

Facebook behält sich außerdem vor, eigentlich untersagte Inhalte auf der Plattform zu belassen, wenn ein gesamtgesellschaftliches Interesse an ihrer Veröffentlichung besteht. Dafür werden öffentliches Interesse und Schadensrisiko abgewogen. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Einleitung, Zugriff 15.04.2021) Angriffe auf Privatpersonen können daher von der Plattform anders bewertet werden als öffentliche Kritik an prominenten Personen, sofern keine schwer wiegenden Diffamierungen erfolgen oder die Nutzerkonten der Betroffenen direkt markiert werden. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Sicherheit, Zugriff 15.04.2021)

Sanktionen bei Verstößen

Inhalte, die gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, werden in der Regel von Facebook gelöscht. Konkrete Sanktionen gegen beteiligte Nutzer*innen hängen davon ab, wie schwer ein Verstoß ist und ob wiederholt gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen wird. Bei ersten leichteren Verstößen wird eine Warnung ausgesprochen. Bei Wiederholungen können Posting-Rechte eingeschränkt oder Profile deaktiviert werden. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Einleitung, Zugriff 15.04.2021) Kommt Facebook zu dem Schluss, dass von bestimmten Nutzer*innen eine „echte Gefahr“ für andere oder sogar für die öffentliche Sicherheit ausgeht, arbeitet die Plattform nach eigenen Angaben auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. (Facebook Gemeinschaftsstandards: Gewalt und kriminelles Verhalten, Zugriff 15.04.2021)