Medienkonvergenz

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Begriffsdefinition

Wenn Funktionalitäten einzelner Medien und damit auch die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger in einem Gerät verschmelzen, so kann man von Medienkonvergenz sprechen (vgl. Hasebrink 2014). In Bezug auf die technischen Möglichkeiten einzelner Konsumenten bedeutet dies, dass sie durch ein Gerät auf eine Vielzahl von Inhalten zugreifen können. Selbst Inhalte können konvergieren. Etwas tiefergehend ausgedrückt beschreibt Medienkonvergenz den Prozess des Zusammenwachsens und Vereinens zwischen der Kommunikation und den Medien aus unterschiedlichen Perspektiven. Diese Perspektiven sind die Technik, die Nutzung, die Regulierung, das Angebot und die Akteure selbst.


Formen der Konvergenz

Die Formen der Konvergenz sind dabei zahlreich. Es sind nicht ausschließlich Inhalte oder Geräte, sondern auch ganze Unternehmen können konvergieren. Im Bereich der Medienunternehmen ist dies durch die Umsätze von Verlagshäusern mittels Internetportale oder das Partizipieren von Computerherstellern an Musikbörsen zu erkennen.

Ein Beispiel für einen konvergierten Inhalt ist, die Entstehung eines Kinofilms durch ein Computerspiel. Sehr gut kann man dieses Phänomen an den Hitman Filmen [1] erkennen. Hier gab es zunächst ein Computerspiel und daraus sind insgesamt bereits zwei Filme entstanden. Im Bereich von Social Media gibt es wiederum viele Beispiele. Mit dem Social Reading können Leser des gleichen Buchs oder Autors ihre Erfahrungen und Gedanken direkt austauschen und dies mithilfe von verschiedenen Endgeräten. Hier sind die Nutzer nicht mehr nur stille Leser, sondern befinden sich in direkter Kommunikation mit Gleichgesinnten.

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Quelle:https://www.lovelybooks.de/social-reading/




Aus einer anderer Perspektive betrachtet lässt sich eine Dreiteilung auf verschiedenen Ebenen erkennen:

Die Technische Medienkonvergenz hat den Hintergrund, dass durch die Digitalisierung Objekte, wie Schrift, Bild und Ton einen gemeinsamen Kanal verwenden. Dies ist nur möglich, weil die technische Entwicklung Komprimierungsmöglichkeiten verbessert hat und somit eine größere Datenmenge schnell über einen Übertragungsweg zum Endgerät des jeweiligen Nutzers kommen kann. Jede technische Entwicklung bietet auch wirtschaftliche Möglichkeiten für Unternehmen. Deshalb existiert auch eine Wirtschaftliche Medienkonvergenz, die den Unternehmen, welche zunächst mit anderen Produkten auf dem Markt waren, eine neue Perspektive gibt. Zukünftig können hier durch die veränderte Wertschöpfungskette auch ganz neue Medienkonzerne entstehen, die sich auf multimediale Anwendungen spezialisieren. Im Zentrum des Geschehens steht jedoch der Nutzer dieser gewonnenen Konvergenzen. So spricht man auch von Nutzungskonvergenz, welche die beschriebene inhaltliche und die technische Konvergenz zusammenführt. Der Nutzer hat nun Dank dieser Weiterentwicklung umfangreiche Entscheidungsmöglichkeiten. Laut des ehemaligen Microsoft-Chefs Achim Berg, gibt es in den nächsten fünf Jahren kein Gerät mehr ohne Internetanschluss und Betriebssystem (vgl. ZEIT Online, dpa 30.09.2009).

Politische Entscheidungen des Bundes

Aufgrund dieser Entwicklungen hat sich eine Kommission des Bundes nun erstmals mit dem Thema Medienkonvergenz beschäftigt. Nachdem im Jahr 2015 ein Zwischenbericht entstand, wurden nun im Juni 2016 verschiedene Eckpunkte beschlossen. Der Inhalt dieser Eckpunkte beschränkt sich auf die Themen Jugendschutz, Recht, Regulierung von Plattformen und eine Richtlinie für audiovisuelle Medien. In einem Bericht[2], der für Interessierte frei zugänglich ist, können die Entscheidungen der Kommission begutachtet werden. Grundlage ist der geltende Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Medienvielfalt ist demnach die Grundlage für eine Demokratie, weshalb es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, besonders die Medienfreiheit, die Medienvielfalt und die Unabhängigkeit der Medien zu sichern. Die technologischen Weiterentwicklungen, insbesondere die Medienkonvergenz benötigt eine Umstrukturierung der Gesetzmäßigkeiten. Dabei möchte die Bundesregierung nicht den Verbreitungsweg der Inhalte regulieren, sondern die Inhalte müssen reguliert werden.


Quellen Online

1. Bundesregierung über Medienkonvergenz https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/medien/blk_medienkonvergenz/_node.html

2. Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien zu Medienkonvergenz http://imblickpunkt.grimme-institut.de/wp/wp-content/uploads/2014/12/IB-Medienkonvergenz.pdf

3. Social Reading als Konzept https://www.lovelybooks.de/social-reading/

4. ZEIT Online, Internet jagt Sendern Zuschauer ab http://www.zeit.de/digital/2009-09/tv-nutzung-konvergenz-internet


Literatur

Hasebrink, Uwe: Medienrepertoires: Ein analytischer Rahmen zur Untersuchung des „Nebeneinander“ verschiedener Medien.(Hrsg. v. Katharina Kleinen-von Königslöw, Kati Förster),In: Rezeptionsforschung Band 31, Baden-Baden: Nomos, 2014.

Weiterführende Links

1. Der Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz der Johannes Gutenberg-Universität https://www.medienkonvergenz.uni-mainz.de/2016/04/28/sommersemester-2016_vorlesung-medienkonvergenz/

2. IBM über Konvergenz oder Divergenz in Bezug auf die Präferenzen der Konsumenten bei Telekommunikations- und Medienangeboten http://www-935.ibm.com/services/de/bcs/pdf/2007/konvergenz_divergenz_0307.pdf