Sponsored-Posts

Aus Social Media Manager
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Allgemeine Definition

Eine Möglichkeit, um mit dem Bloggen Geld zu verdienen, sind Sponsored Posts (Bezahlte Beiträge). Hierbei erstellen Blogger Beiträg zu Produkten und verlinken auf die entsprechenden Unternehmensseiten. Dafür erhalten sie eine Gegenleistung beispielsweise in Form von Geld oder Ware. Das beworbene Unternehmen profitiert von der Reichweite des Bloggers und seiner Verbindung zur Community. Das Vertrauen der Zuschauer in den Blogger überträgt sich dabei auf das von ihm beworbene Produkt. Um die Reichweite zu vergrößern, werden Sponsored Posts häufig sowohl auf der Website im Blog gepostet als auch auf den verknüpften Social Media-Kanälen.

Rechtliche Grundlage

Zu beachten ist bei Sponsored Posts unbedingt die Kennzeichnungspflicht für Werbung. Diese besteht schon lange beispielsweise im Fall von Online-Medien, bei denen redaktionelle Inhalte eindeutig von Werbung unterscheidbar sein müssen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von 9.9.2021 müssen auch Influencer, sei es auf Social Media-Kanälen oder dem eigenen Web-Auftritt, Werbung für Produkte von Dritten kennzeichnen.[1] Deutlich macht das auch eine Ergänzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 28.3.2022.[2] Demnach gilt ein Beitrag als gesponsert, wenn er eine „Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens“ (§5a Abs. 4 UWG) sein kann, wenn also davon ausgegangen werden kann, dass der Beitrag mit einer Gegenleistung verbunden ist.

Anwendung

Praktisch bedeutet das: Sponsored Posts müssen eindeutig kenntlich gemacht werden, also nicht nur über einen Hashtag am Ende des Posts, sondern gleich zu Beginn, zum Beispiel mit dem Wort „Werbung“. Liegt kein bezahlter Beitrag vor, sondern der Blogger stellt ein Produkt vor, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, muss dies ebenfalls gekennzeichnet werden, beispielsweise mit der Formulierung „Werbung wegen Markennennung“.

Weiterführende Links

www.res-media.net/bgh-zur-kennzeichnung-von-werbung-was-muessen-influencer-kennzeichnen/