Social Media-Richtlinien
Social Media-Richtlinien oder Social Media Guidelines sind Vorgaben oder Empfehlungen von Unternehmen oder Organisationen an ihre MitarbeiterInnen über den Gebrauch Sozialer Medien. Sie sollen deren Aktivitäten in Sozialen Medien möglichst zum Vorteil des Unternehmens/der Organisation beeinflussen, jedoch mindestens Veröffentlichungen zum Schaden des Arbeitgebers verhindern. Grundlage ist die Erkenntnis, dass Mitarbeiter während ihres Privatlebens auch immer zu Teilen als Angestellte ihres Unternehmens und somit dessen Botschafter wahrgenommen werden. Die Gefahr besteht, dass zwischen Unternehmens-/Organisationspositionen und persönlicher Meinung nicht unterschieden werden kann bzw. die Grenzen verschwimmen.
Inhalte
Hat das Unternehmen eine Social Media-Strategie, bauen Richtlinien und Strategie häufig aufeinander auf. Die Inhalte, über die weitgehend Einigkeit besteht, sind:
- Einleitung: Sie beschreibt, worum es überhaupt geht und warum die Richtlinien eingeführt werden.
- Als Netiquette [[1]] wird häufig der Abschnitt bezeichnet, in dem es um respektvollen Umgang geht.
- Eigenverantwortung: Es wird darauf hingewiesen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und deshalb mit bedacht veröffentlichen sollte.
- Die Kenntlichmachung privater Meinung bzw. eines privaten Accounts nimmt in der Bedeutung in dem Ausmaß zu, in dem die Person in der (Teil-)Öffentlichkeit mit dem Unternehmen/der Organisation in Verbindung bzw. als Einheit wahrgenommen wird.
- Unter Transparenz wird bei den Richtlinien verstanden, dass sich Mitarbeiter bei Veröffentlichungen über ihr Unternehmen auch als solche zu erkennen geben. Den Unternehmen/Organisationen geht es um Glaubwürdigkeit. Oft wird die Verwendung von Klarnamen und/oder eindeutigen Hinweisen empfohlen.
- Gesetzliche Vorgaben: In diesem Abschnitt wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Einhaltung für jeden selbstverständlich sein sollte. Im Anschluss werden explizit unternehmensrelevante rechtliche Vorgaben beschrieben. Das kann von Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen bis Markenschutz und darüber hinaus reichen.
- Verbreitung unternehmensschädlicher Äußerungen: Der Arbeitgeber kann hier aufklären, was gesetzlich erlaubt und was verboten ist. Mit dem Hinweis über die begrenzten Möglichkeiten, negative Aussagen wirklich zu verbieten, ist oft ein Appell verbunden, über die gesetzlichen Regelungen hinaus, verantwortungsvoll zu handeln.
Zusätzlich kann in den Richtlinien auf die Nutzung Sozialer Medien am Arbeitsplatz eingegangen werden und es kann auf die Wirkung von positivem Mitarbeiterengagement hingewiesen und dazu ermutigt werden. Je nach Aktivitäten des Unternehmens/der Organisation wird auch auf einzelne Netzwerke bzw. Plattformen eingegangen. Die Ausgestaltung der Richtlinien ist stets individuell. Öffentlich einsehbar sind u. a. die Guidelines von Datev sowie die der FH Münster.
Quellen: