Open Content

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Open Content – zu deutsch freie Inhalte – sind Inhalte, deren Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist und kostenfrei ermöglicht wird.
Hierbei handelt es sich um einen Begriff, der u. a. in Verbindung mit Open Culture benutzt wird.

Was ist Open Content?

Der Begriff Open Content wurde von der Open Content Initiative geprägt, die von David A. Wiley ins Leben gerufen wurde, der 1998 die Open Content License und 1999 die Open Publication License einführte. Übersetzt ins Deutsche bedeutet der Begriff Open Content so viel wie „freie Inhalte“. Darunter ist eine kostenlose Nutzung und Weiterverarbeitung von Inhalten zu verstehen, welche urheberrechtlich erlaubt ist. Ursprünglich geschützte Inhalte können nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist als gemeinfrei betrachtet werden. Andernfalls können Inhalte als kostenlos bezeichnet werden, wenn der Ersteller oder Eigentümer das Werk unter eine kostenlose Lizenz gestellt hat, die volle Nutzungsrechte gewährt. In vielen Fällen besteht auch die Erlaubnis, Open-Content-Werke zu verändern.

Warum Open Content?

Die Idee von Open Content ist, dass die Einschränkung der Verbreitung immaterieller Güter den freien Austausch von Wissen und Ideen behindert. Wissen und Informationen werden jedoch nur verbessert und weiterentwickelt, wenn Zugang und Nutzung gewährleistet sind. Aus diesem Grund gibt es offene Inhalte.

Nutzung

Jede Nutzung offener Inhalte setzt die Kenntnis der Nutzungsbedingungen voraus. Es gibt viele Sammlungen von Texten, Daten, Audio- und Bildmaterialien, die als kostenlose Inhalte gelten. Ihre Handhabung ist jedoch nicht immer gleich, da sie lizenzgesteuert sind. Wer den Lizenzbedingungen zustimmt, hat einfache Nutzungsrechte. Das Kopieren und Verwenden von Open-Content-Werken ist im Allgemeinen erlaubt, die Lizenz bestimmt alle weiteren verfügbaren Mittel. Eine kostenlose Weiterverarbeitung oder Nutzung kann daher auch nur für kommerzielle Zwecke gestattet sein.

Urheberrecht und Lizenzierungsmodelle

Lizenzen sollen die Nutzung, Bearbeitung und Weiterverarbeitung von Open-Content-Inhalten regeln. Sie kombinieren das Urheberrecht von Inhaltsproduzenten und Autoren mit den Nutzungsrechten von Verbrauchern, den Benutzern, die das Werk bearbeiten. Die Bedingungen ihrer jeweiligen Lizenzen lassen Dritten weitreichende Freiheiten im Umgang mit offenen Inhalten. Das Urheberrecht eines Werkes ist in Deutschland eng mit seinem Urheber verbunden. Gemeinfrei sind in Deutschland nur Werke, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben sind und deren Urheberrecht nicht an Erben übergegangen ist.
Open-Content-Lizenzen beinhalten im Allgemeinen das Recht zur Nutzung, zum Zitieren, zum nicht-kommerziellen Kopieren und Teilen. Diese Rechte sind mit den Pflichten des Nutzers verbunden, wie z. B. Nennung des Urhebers, Veröffentlichung des geänderten Werks zu denselben Bedingungen wie das Original oder Dokumentation von Änderungen am geänderten Werk.

Creative Commons

Diese Lizenz ist weit verbreitet, rechtlich anerkannt und bietet eine Reihe von Standardvereinbarungen, die Werke mit unterschiedlichem Lizenzgrad zulassen, von einfachen Nutzungsgewährungen bis hin zu vollständigen Urheberrechtsausschlüssen.

GNU Free Documentation License (GFDL)

GFDL wurde von der Free Software Foundation entwickelt. Die Stiftung wurde 1985 als Foundation gegründet, um die Entwicklung freier Software zu fördern. Die besagte Lizenz ist eine Copyleft-Lizenz. Das bedeutet, dass eine Weiterverarbeitung nur erlaubt ist, wenn die Resultate unter der ursprünglichen Lizenz weitergeführt werden. Ursprünglich war diese Lizenz für die Dokumentation kostenloser Software gedacht, aber die GFDL kann auch für andere kostenlose Inhalte verwendet werden.


Besonders relevant für das „Open Access“-Prinzip ist die Entwicklung alternativer Lizenzen. Sie wird vorrangig im wissenschaftlichen Bereich gefördert und bezweckt den freien Zugang zu Dokumenten, Literatur und verwandten Lehr- und Forschungsmaterialien.

Freie Musik, Filme, Spiele und mehr (Beispiele)

Freie oder auch Open Music bezieht sich auf Musikwerke, die unter dem Open-Content-Lizenzmodell produziert werden. Das kann ein komplettes Musikstück sein oder einzelne Klangbeispiele wie Gitarrenriffs, Beats, Bassläufe und Gesang. Freie Musik ist frei verwendbare Musik, die vom Hersteller bereitgestellt wird und für deren Verwendung kein Entgelt an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gezahlt wird. Diese Musik wird ausgestrahlt und kann auf Konzerten gespielt werden. Eine der ältesten Lizenzen für kostenlose Musik und Kunst ist die UVM Free Content License. Diese wurde vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software entwickelt. Mittlerweile gibt es einige Netzlabels, die überwiegend nur noch kostenlose Werke über das Internet anbieten, welche vor allem von jungen Künstlern genutzt werden, um ihre Musik zu veröffentlichen und zu vertreiben.

„Freie Musik“ findet man unter Jamendo oder im Verzeichnis von Netlabels, eine Sammlung von Samples gibt es unter Freesound.

Unter „Freien Spielen“ versteht man Computerspiele, deren Quellcodes frei verfügbar sind und dementsprechend bearbeitet und weiterentwickelt werden können. Eine Liste der Computerspiele deren Quellcode frei verfügbar ist, ist hier zu finden.

Ein Beispiel für einen freien Film ist das Projekt „Tears of Steel“, welches von Künstlern und Entwicklern der freien Software „Blender“ hergestellt und unter Creative Commons im September 2012 veröffentlicht wurde.

Anbieter freier Inhalte

Eines der größten Archive freier Inhalte ist heute Wikipedia und seine Schwesterprojekte. Weitere prominente Vertreter von Open Content sind das Internet Archive, das Open Directory Project, LibriVox, Zeno.org, OpenStreetMap und freedb.
Flickr bietet nicht nur umfangreiches Bildmaterial unter einer kostenlosen Creative-Commons-Lizenz, sondern auch eine Sammlung urheberrechtsfreier historischer Bilder aus der Library of Congress an. Das Bundesamt für politische Bildung veröffentlicht einige seiner Publikationen unter einer freien Lizenz. Auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und die Europäische Südsternwarte haben ihre Bilder und Videos unter Lizenz frei zugänglich gemacht.
„OpenBooks“ sind Bücher, welche jeder kostenfrei nutzen kann. Dies können Werke sein, deren Urheberrecht bereits abgelaufen ist, aber auch kostenlose und aktuelle Bücher zählen dazu.
Ein weiterer Bereich kostenloser Inhalte sind Online-Kurse (Open Educational Resources) und verschiedene Handbücher und Dokumentationen, die für freie Software geschrieben wurden.
Darüber hinaus hat die wissenschaftliche Gemeinschaft beachtliche Erfolge mit Open-Access-Initiativen erzielt. Derzeit gibt es über 1168 wissenschaftliche Open-Content-Zeitschriften. Diese Inhalte sind jedoch entgegen den Grundsätzen der Berliner Erklärung in vielen Fällen frei zugänglich, dürfen jedoch nicht weiterverbreitet oder verändert werden.

Weitere Open-Ansätze/Bewegungen

Alle Open-Initiativen basieren auf Kernprinzipien, die ihre Nähe zur Open-Source-Bewegung markieren. So war die grundsätzliche Forderung nach offenen Schnittstellen und Standards bereits ein zentraler Punkt in der frühen Unix-Entwicklung. Es gibt auch Ähnlichkeiten in der Art und Weise, wie Gemeinschaften zusammenkommen und funktionieren. Sie alle sind nach dem Prinzip der Meritokratie organisiert, wo die Leistungen und Quantitäten jedes Einzelnen seine Rolle in der Gemeinschaft bestimmen. Alle offenen Bewegungen sind sich auch einig, dass das Teilen von geistigem Eigentum Menschen letztlich erfolgreicher macht. Im Gegensatz zu Open-Source-Projekten ist Technologie in vielen dieser Bewegungen nicht das Ziel, sondern das Mittel zum Zweck.

Verwendung freier Inhalte

In folgenden Bereichen wird auf freie Inhalte zurückgegriffen:

Literatur

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