Location Based Service für Kinder

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Location Based Service Definition

Ein Location Based Service (LBS aus dem englischen, dt. Standortbezogene Dienste) ist ein Dienst, der mit Hilfe eines Handys und anderer Hardware Online Systemen wie z.B. Smartwachtes, Standortbezogene Angebote und Ortungssysteme ermöglichen.

Wie funktionieren diese Systeme für Kinder

1. Über GPS Tracking GPS (Global Positioning Service) ist ein von Amerikanern gestartetes Programm, das die weltweite Ortung ermöglichen soll. Hierzu wurden über 33 Satelliten in die Erdumlaufbahn geschickt, die von nun an bei der GPS-Navigation und GPS-Ortung helfen. Die Satelliten schicken hierbei immer in bestimmten Zeitintervallen Signale ab, die der GPS-Tracker empfängt – anhand dieser Signale und der Zeitverzögerung, die das Senden des Signals verursacht, kann so mit drei bzw. vier Satellitensignalen auf bis zu einem Meter genau der momentane Standpunkt bestimmt werden.

2. Über GMS Ortung GMS (Groupe Spécial Mobile) ist eine Ortungsmöglichkeit eines Geräts über das Mobilfunknetz. Hierbei wird sich die ständige Anmeldung des Geräts im Mobilfunknetz zu Nutzen gemacht und so durch die Signalstärken der Sendemasten und verschiedenen anderen Informationen der Ort des Geräts zumindest ansatzweise bestimmt. Diese Methodik ist meist ungenauer als die GPS-Ortung, aber eine einfache Alternative.

3. Über LBS Systeme In Kombination mit der GPS- und GSM-Ortung verwenden manche Tracker auch sogenannte „Location Based Services“, die Funktionen wie z.B. das Geo-Fencing oder die Routenplanung und -optimierung ermöglichen.

Welche Geräte gibt es

1. Smartphone Die neuen Smartphones können direkt über das Mobilfunknetz mit GSM geortet werden. Damit benötigt das Smartphone keine weitere Soft- oder Hardware zur Ortung des Kindes. Das GSM Signal ist jedoch nicht sehr genau. Mit einer zusätzlichen APP, die das GPS Signal einsetzt, ist eine genauere Ortung des Kindes möglich. Außerdem ist mit Hilfe von virtuellen Karten über das sogenannte Geofancing eine automatische Übermittlung an die Eltern möglich z.B. wenn das Kind zu Hause ist oder den Spielplatz verlässt. Ein weitere Vorteil von Smartphones ist die Möglichkeit mit bestimmten Apps über das Mikrofon mit dem Kind zu sprechen.

2. Smartwatch (engl. schlaue Uhr) Es sind Smartwatches mit und ohne SIM Karten auf dem Markt erhältlich. Besitzt eine Smartwatch keine SIM Karte, so ist eine Ortung nur über GPS möglich. Besitzt dagegen die Smartwatch eine SIM Karte, so arbeitet sie ähnlich wie ein Smartphone mit einem LBS System, also die Kombination von GPS und GSM. Auch ist eine gegenseitige Kommunikation bei modernen Smartwatches wie z.B. die Apple Watch über ein Mikrofon möglich.

3. Anhänger z.B. im Ranzen Ein Ortungssystem als Anhänger oder im Ranzen arbeitet rein über die GPS Ortung, ist kostengünstig und benötigt keine weitere Hard- oder Software. Eine Kommunikation mit dem Kind und en Eltern ist damit nicht möglich.

4. Armband oder Halskette Die Armbänder und Halsketten arbeiten wie bei den Anhängern nur über ein GPS Ortungssystem. Sind aber meisten recht schick und Kindgerecht aufgebaut.

Vor- und Nachteile

  • Vorteile
- Eine schnelle und je nach System genaue Ortung des Kindes
- Die Eltern sehen immer, wo sich Ihr Kind befindet
- Die Ortung des eigenen Kindes gibt ein sicheres Gefühl
- Sollte ein Kind vermisst werden, hat die Polizei über den Tracker die Chance, das Kind schnell zu orten und zu finden
  • Nachteile
- Keine 100%ige Sicherheit der Ortung, da z.B. in netzschwachen Gebieten keine Ortung möglich ist
- Alle Geräte müssen immer aufgeladen sein, damit ist auch ein erhöhter Stromverbrauch gegeben
- Das Gerät muss immer gepflegt und gewartet werden, damit es einwandfrei funktioniert
- Totale Überwachung der Kinder
- Dritte können Zugriff auf das LBS System erhalten und damit auch den Standort manipulieren
- Eventuelle hohe Kosten bei einigen Anbietern
- Durch mögliche Fehlfunktion des Tracking System ist eine Gefahrenfehleinschätzung sowie auch ein falsches Sicherheitsbewusstsein möglich

Gesetzliche Lage

Die rechtliche Lage für das Tracken von Kindern ist nicht eindeutig, da dieses Systeme noch nicht so lange auf dem Markt sind. Hier wird unterschieden zwischen einem minderjährigen und volljährigen Kind und der Art des Trackings.

  • Für ein minderjähriges Kind sind die Eltern verpflichtet sich um das Kind zu sorgen (Paragraf § 1626 BGB) und haben das Recht dafür auch Tracking Systeme einzusetzen. Jedoch hat das Kind auch das Recht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG). Unter anderem stehen diese beiden Gesetzte sich gegenüber und daher ist es ein abwägen der Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind inwieweit LBS Systeme eingesetzt werden.
  • Bei einem volljährigen Kind ist grundsätzliche eine Ortung des Kindes gesetzlich untersagt, außer das Kind gibt die deutliche Erlaubnis, dass die Eltern es tracken dürfen.
  • Geräte die ein eingebautes Mikrofon besitzen und die Möglichkeit einer Abhörfunktion bieten, wie z.B. sogenannte "Babyphone" oder "Monitorfunkion Systeme" sind rechtswidrig und nicht erlaubt.


Quellen:

https://www.leben-und-erziehen.de/kind/erziehung-entwicklung/gps-tracker-fluch-oder-segen-14107.html/

https://www.aok.de/pk/magazin/familie/kinder/gps-tracker-fuer-kinder-ist-das-eigentlich-erlaubt/

https://www.sicher-stark-team.de/gps-trackingsystem-fuer-kinder.cfm/

https://gps-tracker-fuer-kinder.de/faq/#Was_ist_LBS/

https://www.dr-datenschutz.de/gps-ueberwachung-bei-kindern-fuersorge-oder-kontrollzwang/