Kommentarregeln

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Kommentare im Internet

Viele Online-Medien, z. B. Blogs oder Online-Magazine, sehen in der Regel eine Kommentarfunktion für Posts vor. Über Kommentare erhält der Autor Feedback der Leser und es kann ein öffentlicher Austausch über den Inhalt des Beitrags stattfinden. Dabei muss nicht jeder Kommentar vom Betreiber akzeptiert werden. Auch wenn er über kritischen Rückmeldungen stehen bzw. sich ggf. mit ihnen auseinandersetzen sollte, so muss er beispielsweise keine unsachlichen, beleidigenden oder rechtswidrigen Anmerkungen hinnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kommentare ignoriert ("Do not feed the troll") oder nicht zugelassen bzw. gelöscht werden.

Hintergrund für die Einbindung von Kommentarregeln in Online-Medien

Nicht jedem Kommentierenden ist bewusst, dass es sich bei der Kommentarfunktion um ein freiwilliges Angebot des Betreibers handelt. Wie oben erwähnt, kann der Betreiber des Online-Mediums Kommentare löschen oder, sofern vor der Veröffentlichung eine Freigabe vorgesehen ist, die Freigabe verweigern.

Vom Betreiber definierte und in seinem Online-Medium veröffentlichte Kommentarregeln schaffen hier einen objektiven Rahmen für die Beurteilung und Rechtfertigung der Löschung/nicht-Veröffentlichung von Kommentaren.

Inhalt von Kommentarregeln

Es gibt keine generellen Vorgaben für die Ausgestaltung von Kommentarregeln. Üblicherweise machen Kommentarregeln auf die Netiquette aufmerksam und zeigen auf, in welchen Fällen Kommentare vom Betreiber nicht akzeptiert werden. Beispiele von Inhalten der Kommentarregeln:

  • Ermunterung zum Meinungsaustausch und dem Üben von Kritik (fair, sachlich, respektvoll und mit Bezug zum Inhalt)
  • Ausführliche Angabe von Inhalten, die dazu führen, dass der Kommentar gelöscht bzw. nicht freigegeben wird (z. B. Beleidigungen, Drohungen, anstößige und rechtswidrige Inhalte, sexistische, pornografische und diskriminierende Beiträge, werbliche Beiträge zu kommerziellen Zwecken, Kommentar-Spam etc.)
  • Keine Gestattung von Verletzung der Rechte Dritter (z. B. Urheberrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte)
  • Androhung rechtlicher Schritte wo es notwendig ist
  • Erläuterung der Freigabefunktion, sofern die Kommentare vor Freischaltung gesichtet werden und eine entsprechende Freigabe (einmalig oder immer) durch den Beitreiber vorgesehen ist
  • Bei Kommentarfunktionen, die eine Registierung erfordern, kann eine Sperrung bei Missachtung der Regeln angedroht werden.

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