Telemediengesetz (TMG)

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Regelungen

Das Telemediengesetz (TMG) wurde 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat im selben Jahr in Kraft. Es wurde zuletzt 2021 angepasst. [1]

Das TMG gehört zu den wesentlichen Vorschriften des Internetrechts. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien (siehe Definition Telemedien) in Deutschland.

Hier lassen sich beispielsweise die folgenden Regelungen für Telemedien nachlesen:

• zu den allgemeinen Informationspflichten und damit auch die Pflichtangaben im Impressum [2]

• § 6 Abschnitt 2 TMG [3] gibt Auskunft, wann E-Mails zu Spam-Mails werden

• § 8 TMG [4] behandelt das Providerprivileg d. h. vereinfacht ausgedrückt, dass der bloße Bote nicht für den Inhalt einer Nachricht haftet, auch hier Anwendung findet.

Das Telemediengesetz enthält in Abschnitt 5, § 11 auch mehrere Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. [5]


Definition Telemedien

Unter den Begriff der Telemedien fallen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht zu den Telekommunikationsdiensten, telekommunikationsgestützten Diensten oder Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gehören. [6] Telemedien sind beispielsweise Websites, Blogs, Email-Dienste oder Online-Shops. [7]


Fußnoten

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/TMG.pdf, abgerufen am 16.07.2023

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html, abgerufen am 17.07.2023

[3] https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/178.html, abgerufen am 17.07.2023

[4] https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html, abgerufen am 17.07.2023

[5] https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/telemediengesetz-11-abschnitt-5-bussgeldvorschriften_idesk_PI42323_HI14532004.html, abgerufen am 17.07.2023

[6] https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-bewirkt-die-indizierung/telemedien/telemedium-175562, abgerufen am 16.07.2023

[7] https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/impressum-nach-tmg/, abgerufen am 17.07.2023