Bildrechte

Aus Social Media Manager
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Bildrechte und was es im Social Media zu beachten gilt

In sozialen Netzwerken haben Beiträge mit Bilder eine weitaus höhere Reichweite wie der selbe Beitrag ohne ein Bild, aber man darf nicht einfach jedes Bild verwenden, außer man hat es selbst erstellt und somit die vollen Lizenzrechte, dennoch gibt es eine Ausnahme, nur weil man das Bild selbst gemacht hat, sobald andere Personen zu erkennen sind, benötigt man von diesen Personen die schriftliche Freigabe zur Benutzung des Bildes.

Bildrechte Sobald man selbst das Bild macht, hat man nach dem Urheberrechtsgesetz automatisch und für immer das Urhber-Rest an dem Bild .Ausnahme, Abbildungen von Personen. Lizenzen die man für Bilder erwerben kann, bzw. mit welcher Lizenz kann man was mit welchem Bild machen CC-Lizenz Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge anbietet, um Urhebern rechtliche Hilfestellung bei der Veröffentlichung ihrer Werke zu geben. Durch CC-Lizenzen bekommen Interessierte zusätzliche Freiheiten von den Urhebern zugestanden. Es gibt einige Webseiten, die Bilder anbieten – komplett kostenfrei unter anderem sind das pixabay, oder free stock sowie free vectors um nur ein paar zu nennen. Eine Nennung des Urhebers ist erwünscht. Bei den jeweiligen Bildern gibt es immer eine Lizenzbeschreibung, diese sollte man sich genau durchlesen, abspeichern und verenden. Teilweise ist das Verändern der Bilder erlaubt, aber auch dies nur eingeschränkt.


Was sagen die Sozialen Netzwerke dazu, Was steht in den AGBs

Facebook Bereits 2014 hat das Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-03 S 2/14 beschlossen, dass ein Nutzer, sobald dieser unter Anwendung des Facebook-Share-Button ein Bild oder eine Grafik teilt, die dazugehörige Lizenz übertragen wird. Doch Vorsicht: Der teilende Nutzer hat nicht die Informationen über den Urheberstand dieses Bildes und kann nicht einschätzen, was aus einem einfachen Klick für Folgen entstehen können. Bereits das ursprünglich hochgeladene Foto muss "rechtmäßig" hochgeladen sein - also nur mit Erlaubnis einer Bildagentur oder des Fotografen. Kurzgefasst: Ist der Fotograf oder die abgebildete Person nicht mit dem Nutzen des Ursprungsbildes einverstanden, hat man mit der Share-Button-Funktion nicht gleichzeitig die Lizenz zur Weiternutzung, geschweige denn der Verbreitung dieses Motivs. Ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Facebook: "Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (..)" Das bedeutet nichts anderes, als dass Facebook sich das Recht herausnimmt, alles, was Sie dort einstellen ebenfalls nutzen zu dürfen. "Halt", sagen Sie. "So einfach ist das doch nicht. So ein Bild hat ja Metadaten, die seine Herkunft und meine Urheberschaft beweisen!" Stimmt, aber auch das hat Facebook bedacht: alle Bilder, die auf der Plattform hochgeladen werden, verlieren automatisch ihre Metadaten. Ob Facebook sich diese Rechte nehmen darf, ist zu bezweifeln, denn Facebook prüft nicht, ob Sie der Urheber der eingestellten Fotos sind. Wenn Sie also schon selbst keine Rechte an einem Bild haben, wie sollen diese dann an Facebook abgetreten werden? Das wird von irgendeinem Gericht noch zu klären sein. Entsprechende Anklagen gegenüber Facebook gab es schon häufiger – einen Prozess hingegen noch nicht.

Für Google+ gilt: Ist man gleichzeitig Urheber des Bildes, kann man seine Motive verwenden, wie es einem beliebt. Ist man nicht der Urheber muss man sowohl das Recht haben, das Bild hochzuladen, als auch das Recht, die Lizenz an Google weiterzugeben. Auch hier: Gründliches Überlegen lohnt, ob fremde Inhalte gepostet werden sollten.

Twitter: Auch Twitter erteilt man durch das Hochladen von Fotos automatisch eine unentgeltliche, nicht-exklusive und weltweit gültige Lizenz.

Stockfotos in Social-Media Ob Sie Stockfotos rechtssicher in Social Media verwenden können, hängt von den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Stockbildanbieters ab. Die Betreiber Pixelio und Projectphotos untersagen es ihren Nutzern, anderen Firmen die Bildnutzung zu gestatten, weshalb die Stockbilder nicht auf Social-Media-Kanälen verwendet werden sollten. Als User der Stockbildportale Dreamstime und Fotolia können Sie hingegen Stockbilder in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und Pinterest hochladen, ohne die Lizenzregelungen zu verletzen.



Lizenzen am Beispiel von Pixaby.com (Stand 01/2020; Quelle: https://pixabay.com/de/service/license/) Unsere Lizenz gibt Nutzern umfassende Freiheiten und Sicherheit - und gleichzeitig schützt sie die Bildautoren und unsere Community vor Mißbrauch. Die rechtliche Seite halten wir dabei so einfach wie möglich und fassen alle wichtigen Punkte hier zusammen.


Was ist erlaubt?

✓ Du darfst alle Pixabay Inhalte kostenlos nutzen, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, gedruckt und digital. Beachte dabei die Einschränkungen unter "Was ist nicht erlaubt". ✓ Du musst weder vom Bildautor noch von Pixabay eine Genehmigung einholen und auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich, wobei wir uns über eine freiwillige Nennung freuen. ✓ Du darfst Pixabay Inhalte verändern.

Was ist nicht erlaubt?

Dieser Abschnitt betrifft ausschließlich Bildnutzer und nicht die jeweiligen Bildautoren.

✕ Verbreite oder verkaufe die Werke nicht auf anderen Bilder-, Wallpaper- bzw. Vertriebsseiten. ✕ Verkaufe keine unveränderten Kopien von Bildern, z.B. auf einer Stockfoto-Seite, als Poster oder als Ausdruck auf einem physischen Produkt. ✕ Erkennbare Personen dürfen nicht in einer anstößigen Weise dargestellt werden. ✕ Suggeriere nicht, dass Bildautor oder erkennbare Personen bzw. Marken auf den Bildern Dein Produkt empfehlen oder befürworten. Pixabay Lizenz – Nutzung von Bildern und Videos Bilder und Videos auf Pixabay werden unter der Pixabay Lizenz mit den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. Durch die Pixabay Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Bilder und Videos für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Bildautors bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen.


Die Pixabay-Lizenz gestattet nicht:

den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper; den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos z.B. als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen; die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt. Beachte bitte, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendbar sind, gezeigte Elemente in den Bildern und Videos, wie identifizierbare Personen, Logos und Marken, jedoch zusätzlichen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unterliegen können. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz dieser Rechte können insbesondere für kommerzielle Anwendungen erforderlich sein. Pixabay garantiert nicht, dass solche Zustimmungen oder Lizenzen eingeholt wurden, und lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.


Zusammenfassend: Auch hier bei pixabay gilt, werden Personen oder Marken abgebildet benötigt man eine zusätzliche Freigabe zur Nutzung des Bildes. Es lohnt sich in diesem Fall immer, den Urheber anzuschreiben und schriftlich um die Freigabe zu bitte.

Open educatial resources ( OER)

Was gibt es zu beachten

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien, die nicht nur frei im Internet zu finden sind, sondern auch jedermann das Recht einräumen, diese Inhalte weiterzuverwenden und weiterzugeben. Im Gegenzug müssen bestimmte Auflagen bei der Weiterverwendung berücksichtigt werden. Welche Rechte habe ich? Im deutschsprachigen Raum werden für OER überwiegend die Lizenzen von Creative Commons (kurz: CC) eingesetzt. Alle Varianten der CC-Lizenzen räumen die folgenden Rechte für jedermann ein:

Teilen Auch das Vorführen gehört dazu, also z.B. die Nutzung eines Fotos in Vortragsfolien, das Zeigen eines Videos oder das Abspielen von Musik, auch bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Erlaubnis gilt unwiderruflich. Das bedeutet: Der Urheber kann seine Lizenz nicht „zurückziehen“ oder einschränken, nachdem er sie einmal erteilt hat. Welche Pflichten habe ich? Alle genannten Freiheiten gewähren die CC-Lizenzen – allerdings unter Auflagen. „Freie Lizenzen“ bedeutet nämlich keinesfalls „lizenzfrei“, also frei von jeglichen Bedingungen. Wenn man die Auflagen nicht einhält, kann man sich nicht auf die Lizenz berufen – und begeht einen Urheberrechtsverstoß. Diese Auflagen sind jedoch überschaubar.

Sie umfassen die folgenden Punkte:

Titel des Werks: Man muss den Namen des Inhalts erwähnen (sofern einer vorhanden ist). Zum Beispiel: Foto „sunset“ Namensnennung: Man muss den Urheber beim Namen nennen. Das kann auch ein Pseudonym und / oder eine Organisation sein – so wie der Urheber es vorgibt. Zum Beispiel: von Dani Géza auf Pixaby Lizenz: Man muss die vom Urheber gewährte Lizenz erwähnen. Dabei reichen die gängigen Kürzel wie zum Beispiel: unter der Lizenz CC 0 Verweis zum Lizenztext: Man muss einen Verweis zum Text der gewährten Lizenz anbieten. Wenn kein Link möglich ist (z.B. bei gedruckten Materialien oder in Videos) sollte der Link ausgeschrieben zu sehen sein, also zum Beispiel: https://pixabay.com/de/service/license/ Bonus: die Fundstelle Der Hinweis zur Fundstelle ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber eine freundliche Geste und eine praktische Erleichterung: Setzen Sie einen Link zur Fundstelle des Inhalts. Zum Beispiel: via Pixabay (mit Link zum Bild auf Pixabay) beim download wird einem der direkte Link zur Kopie zur Verfügung gestellt

Die entsprechenden Angaben sind in der Regel an der Fundstelle des Bildes zu finden.

Schwierig: Kommerzielle Nutzung? In einigen Varianten der CC-Lizenzen gibt es die zusätzliche Auflage „nicht kommerziell“ (NC). In diesen Fällen darf man das Material nicht zu „kommerziell relevanten Vorteilen“ einsetzen. Bei einer Nutzung im beruflichen Umfeld sollte man in aller Regel von einer kommerziellen Nutzung ausgehen, selbst wenn im konkreten Fall kein Gewinn erzielt werden soll. Solche Lizenzhinweise sollten in vertretbarer Nähe zum verwendeten Werk zu finden sein. Bei Webseiten ist das in der Regel dieselbe Seite wie die, auf der der kopierte Inhalt steht. Bei Handouts oder Folien reicht auch eine Seite mit Quellen- und Lizenzhinweisen am Ende des Dokuments aus.



Die sechs Lizenze (CC)

CC BY = Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird. CC BY SA = Diese Lizenz erlaubt es Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf seinem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. CC BY ND = Diese Lizenz erlaubt Dritten die Weiterverbreitung des Werkes, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht und der Urheber genannt wird. CC BY NC = wie CC BY – zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“ CC BY NC SA = wie CC BY SA – zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“ CC BY NC ND = wie CC BY ND – zusätzlich mit der Einschränkung „nur nicht kommerziell“ CC 0 (CC Zero) = Verzicht auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte