Impressum

Aus Social Media Manager
Version vom 24. April 2016, 12:58 Uhr von Jezzile91 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Impressum ist eine gesetzliche Bestimmung aus dem Telemediengesetz. Hier müssen die Herkunftsdaten angegeben werden. Darüber hinaus müssen hier auch die…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Impressum ist eine gesetzliche Bestimmung aus dem Telemediengesetz. Hier müssen die Herkunftsdaten angegeben werden. Darüber hinaus müssen hier auch die Presserechtlich-Verantwortlichen kenntlich gemacht werden. Inhalte die zur Kontaktaufnahme oder Identifikation führen müssen einfach zu erreichen, leicht erkenntlich und ständig abrufbar sein.

Möglichkeiten der Einbindung Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Impressum bei Twitter einzubinden. Entweder bindet man den Link zum Impressum auf der eigenen Webseite ein. Alternativ kann der Link auch unter Profil und Einstellungen eingetragen werden.

Fazit Gerade in sozialen Netzwerken ist es nicht ganz so einfach ein Impressum ordnungsgemäß zu integrieren. Da es auf den mobilen Geräten anders dargestellt wird und evtl. nichtmehr leicht zu finden ist. Links http://blog.shopauskunft.de/impressum-bei-twitter-haendler-abmahnung/

Quellen: https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/twitter-impressum-erstellen.html http://www.it-recht-kanzlei.de/Impressum-Twitter.html https://www.strato.de/faq/article/747/Was-ist-ein-Impressum-und-warum-m%C3%BCssen-Sie-als-Betreiber-einer-gewerblichen.html