Gesetz über digitale Dienste

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Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste (engl. Digital Services Act, DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation verhindern soll. Unter das Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale.

Als wichtigste Ziele des DSA nennt die EU den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihrer Grundrechte im Internet. Die Anbieter digitaler Dienste sollen ein EU-weit einheitliches Regelwerk erhalten und damit größere Rechtssicherheit erlangen. Mit Blick auf Innovationen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit soll der DSA auch die Gründung und Expansion kleinerer Plattformen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups erleichtern.

Die Online-Dienste müssen zum Beispiel Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher entfernen. Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Online-Marktplätze sind nun verpflichtet, gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich zu entfernen und die Käuferinnen und Käufer zu warnen.

Das Gesetz gilt für mehrere Arten von Online-Diensten:

  • Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, bei denen das Risiko der Verbreitung illegaler Inhalte und daraus resultierender Schäden in der Gesellschaft besonders hoch ist. Für Plattformen, die mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa erreichen, sind daher besondere Vorschriften vorgesehen. Zu ihnen zählen unter anderem Amazon, Google, Meta, TikTok und X (ehemals Twitter).
  • Online-Plattformen wie Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen.
  • Hosting-Dienste wie Cloud-Dienste und Webhosting (auch Online-Plattformen).
  • Vermittlungsdienste, die Netzinfrastrukturen anbieten: Internetanbieter und Domain-Registrierungsstellen (einschließlich Hosting-Dienste).

Die Verordnung gilt ab dem 17. Februar 2024 für alle Plattformen. Für die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten die Vorschriften bereits seit Ende August 2023.

Bei Verstößen gegen den DSA drohen den betroffenen Unternehmen unter anderem Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Weblinks

Gesetz über digitale Dienste. Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld Website der Europäischen Kommission zum Gesetz über digitale Dienste