Linksammlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Linksammlungen verzichten größtenteils auf Kommentare und Erläuterungen und sind daher für Marketingzwecke eher weniger geeignet, da Linksammlungen selten eigene Aussagen treffen. Es findet keine Wissens- oder Kompetenzweitergabe statt. Es ist umstritten, ob es sich bei der bloßen Linkansammlung nicht um Urheberrechtsverletzung handelt. [https://www.urheberrecht.de/]
Linksammlungen verzichten größtenteils auf Kommentare und Erläuterungen und sind daher für Marketingzwecke eher weniger geeignet, da Linksammlungen selten eigene Aussagen treffen. Es findet keine Wissens- oder Kompetenzweitergabe statt. Sie können jedoch hilfreich sein, um Themen vollumfänglich zu recherchieren. Es ist umstritten, ob es sich bei der bloßen Linkansammlung nicht um Urheberrechtsverletzung handelt. [https://www.urheberrecht.de/]


== Quellen ==
== Quellen ==
https://www.sgd-campus.de/infoseiten/Content/somm03_000a08/doc/SOMM03_A08.pdf
https://www.sgd-campus.de/infoseiten/Content/somm03_000a08/doc/SOMM03_A08.pdf
https://www.urheberrecht.de/
https://www.urheberrecht.de/

Aktuelle Version vom 15. Februar 2021, 21:13 Uhr

Begriff

Linksammlungen sind öffentliche, meist geringfügig kommentierte Ansammlungen von Verlinkungen in einer Art Blog.

Historie

Linksammlungen stellen eine technische Urform des Bloggens dar. Die erste Linksammlung entstand im Jahr 1997 unter dem Blognamen "Wisdom Weblog".

Beschreibung

Linksammlungen verzichten größtenteils auf Kommentare und Erläuterungen und sind daher für Marketingzwecke eher weniger geeignet, da Linksammlungen selten eigene Aussagen treffen. Es findet keine Wissens- oder Kompetenzweitergabe statt. Sie können jedoch hilfreich sein, um Themen vollumfänglich zu recherchieren. Es ist umstritten, ob es sich bei der bloßen Linkansammlung nicht um Urheberrechtsverletzung handelt. [1]

Quellen

https://www.sgd-campus.de/infoseiten/Content/somm03_000a08/doc/SOMM03_A08.pdf https://www.urheberrecht.de/