Location Based Service – Datenschutzrecht

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Die Einsatzmöglichkeiten sogenannter Location Based Services (LBS) sind vielfältig. Verbraucher sparen Geld und profitieren von den Service. Die Verknüpfung von realer und digitaler Welt erlaubt es Unternehmen Erfolge in Echtzeit zu messen und Angebote ohne Umwege auf das Smartphone von Kunden auszuspielen, jedoch ist nicht alles was technisch möglich ist auch rechtlich zulässig.

Datenschutzrecht bei LBS

Damit Location Based Marketing auch rechtskonform umgesetzt werden kann, müssen zunächst datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, da es sich bei den erhobenen Standortdaten in der Regel um personenbezogene Daten handelt. Hier kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Nach dieser muss jede Verarbeitungstätigkeit auf eine eigene Rechtsgrundlage gestützt werden können, sofern der Anwendungsbereich nicht mit Hilfe von Anonymisierungstechniken verlassen werden kann. In Betracht kommen hier zum einen die Einwilligung, aber auch die Nutzung im Rahmen eines Vertrages. Entscheidend ist hier, ob der Dienst im Rahmen einer eigens konzipierten App angeboten wird oder als Zusatzleistung im Rahmen einer Unternehmens-App. Der Abwägungsaufwand ist bei der ersten Konstellation deutlich geringer, da die App ja gerade zum Zwecke der Inanspruchnahme ortsbezogener Services vom Nutzer installiert wird. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Service- oder Nutzungsvertrages. Dies bietet zum einen die größte Rechtssicherheit und zum anderen haben Unternehmen aufgrund der Privatautonomie hier den größten Gestaltungsspielraum.

Der Nutzer muss genauestens darüber informiert werden, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht. Der betroffenen Person muss außerdem jederzeit die Möglichkeit gewährt werden, eine bereits erteilte Einwilligung unproblematisch zu widerrufen.

Quellen

https://etailment.de/news/stories/Location-Based-Services-Recht-Smartphone-Marketing-22262